RS Vwgh 2008/9/5 2005/12/0061

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10;

Rechtssatz

Die allgemeine Vertretungsvollmacht im Sinne des § 10 AVG schließt im Allgemeinen die Zustellungsbevollmächtigung ein. Dies gilt auch bei Berufung eines Rechtsanwaltes auf die ihm erteilte Vollmacht gemäß § 10 Abs. 1 letzter Satz AVG, sofern kein gegenteiliger Anhaltspunkt vorliegt (vgl. den hg. Beschluss vom 17. Juni 2003, Zl. 2003/05/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120061.X01

Im RIS seit

02.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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