Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die allgemeine Vertretungsvollmacht im Sinne des § 10 AVG schließt im Allgemeinen die Zustellungsbevollmächtigung ein. Dies gilt auch bei Berufung eines Rechtsanwaltes auf die ihm erteilte Vollmacht gemäß § 10 Abs. 1 letzter Satz AVG, sofern kein gegenteiliger Anhaltspunkt vorliegt (vgl. den hg. Beschluss vom 17. Juni 2003, Zl. 2003/05/0010).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120061.X01Im RIS seit
02.10.2008Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011