RS Vwgh 2008/9/5 2007/12/0160

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;

Rechtssatz

Ein objektiv erkennbarer Irrtum der bezugsauszahlenden Stelle schließt den "guten Glauben" im Verständnis des § 13a Abs. 1 GehG auch dann aus, wenn dieser die Auszahlung geldwerter Leistungen über einen sehr langen Zeitraum zur Folge hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120160.X04

Im RIS seit

02.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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