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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ArbVG §97;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner bereits erwähnten Rechtsprechung bereits mehrfach ausgesprochen hat, sind auch Betriebsvereinbarungen nach dem PBVG nicht geeignet, öffentlichrechtliche Ansprüche gegenüber dem Bund wirksam zu gestalten (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 31. März 2006, Zl. 2005/12/0228, und vom 20. Dezember 2006, Zl. 2006/12/0183). Aus derartigen Betriebsvereinbarungen können daher keine Ansprüche abgeleitet werden, die im Verwaltungsrechtsweg durchsetzbar wären.
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120068.X15Im RIS seit
02.10.2008Zuletzt aktualisiert am
16.03.2018