RS Vwgh 2008/9/5 2005/12/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.2008
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art49;

Rechtssatz

Soweit die Beschwerde die Normativität des UFSG deshalb in Frage stellt, weil in Art. I BGBl. I Nr. 97/2002 von einem "Entwurf" eines UFSG die Rede ist, ist in Übereinstimmung mit dem in der gegenständlichen Sache ergangenen Ablehnungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofes festzuhalten, dass das in diesem Bundesgesetzblatt kundgemachte Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz insgesamt als "Bundesgesetz" bezeichnet und beschlossen wurde, sodass kein Zweifel am Normcharakter sämtlicher seiner Bestimmungen bestehen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120108.X03

Im RIS seit

02.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten