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000Norm
DeregulierungsG - Öffentlicher Dienst 2002;Rechtssatz
Den in § 17 Abs. 3 PTSG genannten Personalämtern kommen ex lege (§ 2 Abs. 2 DVG) die sachlichen Zuständigkeiten von Dienstbehörden erster Instanz in vollem Umfang zu. Soweit § 17 Abs. 4 PTSG für die gemäß Abs. 2 und 3 eingerichteten Personalämter die "sinngemäße" Geltung des § 2 des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984, BGBl. Nr. 29, vorsieht, steht dies dem im vorliegenden Erkenntnis näher dargelegten Verständnis vor dem Hintergrund des § 2 DVG in der Fassung des Deregulierungsgesetzes - Öffentlicher Dienst 2002 nicht entgegen. Anhaltspunkte dafür, dass mit Erlassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996 ausschließlich eine -
damals nicht mehr in dieser Fassung in Geltung stehende - Stammfassung des § 2 DVG maßgebend sein sollte, sind insbesondere den Materialien zum Strukturanpassungsgesetz 1996 nicht zu entnehmen, weshalb § 17 Abs. 4 PTSG als "dynamische" Verweisung auf § 2 DVG zu verstehen ist (siehe auch die ausdrückliche Anordnung in § 22 Abs. 1 PTSG). Der in § 17 Abs. 4 gebrauchte Terminus "sinngemäß" zielt schließlich darauf ab, die Regelungssystematik des § 2 DVG, die vornehmlich die durch die Bundesverfassung vorgegebene, unter Leitung der obersten Organe stehende Verwaltung im Auge hat, auf die davon abweichende Hierarchie des § 17 PTSG anzupassen und damit anwendbar zu machen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120136.X03Im RIS seit
17.10.2008Zuletzt aktualisiert am
23.03.2011