RS Vwgh 2008/9/5 2007/12/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

000
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
63/06 Dienstrechtsverfahren
91/02 Post

Norm

DeregulierungsG - Öffentlicher Dienst 2002;
DVG 1984 §2 Abs2 idF 2002/I/119;
PTSG 1996 §17 Abs2 idF 1999/I/161;
PTSG 1996 §17 Abs3 idF 1999/I/161;
PTSG 1996 §17 Abs4;
PTSG 1996 §22 Abs1;
StruktAnpG 1996;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Den in § 17 Abs. 3 PTSG genannten Personalämtern kommen ex lege (§ 2 Abs. 2 DVG) die sachlichen Zuständigkeiten von Dienstbehörden erster Instanz in vollem Umfang zu. Soweit § 17 Abs. 4 PTSG für die gemäß Abs. 2 und 3 eingerichteten Personalämter die "sinngemäße" Geltung des § 2 des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984, BGBl. Nr. 29, vorsieht, steht dies dem im vorliegenden Erkenntnis näher dargelegten Verständnis vor dem Hintergrund des § 2 DVG in der Fassung des Deregulierungsgesetzes - Öffentlicher Dienst 2002 nicht entgegen. Anhaltspunkte dafür, dass mit Erlassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996 ausschließlich eine -

damals nicht mehr in dieser Fassung in Geltung stehende - Stammfassung des § 2 DVG maßgebend sein sollte, sind insbesondere den Materialien zum Strukturanpassungsgesetz 1996 nicht zu entnehmen, weshalb § 17 Abs. 4 PTSG als "dynamische" Verweisung auf § 2 DVG zu verstehen ist (siehe auch die ausdrückliche Anordnung in § 22 Abs. 1 PTSG). Der in § 17 Abs. 4 gebrauchte Terminus "sinngemäß" zielt schließlich darauf ab, die Regelungssystematik des § 2 DVG, die vornehmlich die durch die Bundesverfassung vorgegebene, unter Leitung der obersten Organe stehende Verwaltung im Auge hat, auf die davon abweichende Hierarchie des § 17 PTSG anzupassen und damit anwendbar zu machen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120136.X03

Im RIS seit

17.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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