RS Vwgh 2008/9/5 2007/12/0136

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Veröffentlicht am 05.09.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/06 Dienstrechtsverfahren
91/02 Post

Norm

DVG 1984 §2 Abs2 idF 2002/I/119;
PTSG 1996 §17 Abs3 idF 1999/I/161;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

In der gesetzlichen Anerkennung der in § 17 Abs. 3 PTSG genannten Personalämter als (vormals nachgeordnete Dienstbehörden, nunmehr:) Dienstbehörden erster Instanz und der schon daraus folgenden Entbehrlichkeit ihrer Hervorhebung durch Verordnung nach § 2 Abs. 2 zweiter Satz DVG liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Ressorts des Bundes, wo zahlreiche Dienststellen weder eine Grundlage für ihr Bestehen im Gesetz finden noch deren Eignung zur Durchführung von dienstrechtlichen Angelegenheiten von Gesetzes wegen feststeht, weshalb dort im Gegensatz zum Anwendungsbereich des PTSG die Bezeichnung von Dienststellen als Dienstbehörden erster Instanz durch Verordnung nach § 2 Abs. 2 zweiter Satz DVG notwendig erscheint.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120136.X04

Im RIS seit

17.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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