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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
DVG 1984 §2 Abs2 idF 2002/I/119;Rechtssatz
In der gesetzlichen Anerkennung der in § 17 Abs. 3 PTSG genannten Personalämter als (vormals nachgeordnete Dienstbehörden, nunmehr:) Dienstbehörden erster Instanz und der schon daraus folgenden Entbehrlichkeit ihrer Hervorhebung durch Verordnung nach § 2 Abs. 2 zweiter Satz DVG liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Ressorts des Bundes, wo zahlreiche Dienststellen weder eine Grundlage für ihr Bestehen im Gesetz finden noch deren Eignung zur Durchführung von dienstrechtlichen Angelegenheiten von Gesetzes wegen feststeht, weshalb dort im Gegensatz zum Anwendungsbereich des PTSG die Bezeichnung von Dienststellen als Dienstbehörden erster Instanz durch Verordnung nach § 2 Abs. 2 zweiter Satz DVG notwendig erscheint.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120136.X04Im RIS seit
17.10.2008Zuletzt aktualisiert am
23.03.2011