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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §137;Rechtssatz
Für die Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes kommt es nicht auf einen nach den Organisationsnormen gesollten Zustand an, sondern auf die nach Maßgabe der herrschenden Weisungslage wirksam zugewiesenen Arbeitsplatzaufgaben (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. April 2006, Zl. 2005/12/0192, mwN).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007120158.X01Im RIS seit
08.10.2008Zuletzt aktualisiert am
01.01.2009