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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mehrfach dargelegt, dass grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages besteht, es sei denn, der Gesetzgeber hat einen solchen Anspruch vorgesehen. Im Stmk BauG hat der Gesetzgeber ein derartiges Recht nur dem Nachbarn, nicht aber dem Grundeigentümer zuerkannt. Der Eigentümer oder ein Miteigentümer besitzt diesbezüglich keinen Rechtsanspruch (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 14. September 1995, Zl. 95/06/0126, und vom 23. Dezember 1999, Zl. 99/06/0173, m.w.N.).
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005060341.X01Im RIS seit
20.10.2008Zuletzt aktualisiert am
26.11.2008