RS Vwgh 2008/9/9 2007/06/0061

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Veröffentlicht am 09.09.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §108 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 108 Abs. 1 StVG ergibt sich, dass das in dieser Bestimmung angesprochene Begehen einer Ordnungswidrigkeit von der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Abmahnung unabhängig ist. Es ergibt sich aus dieser Regelung nicht, dass das Begehen der Ordnungswidrigkeit erst nach einer Abmahnung überhaupt erfolgen könnte.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060061.X01

Im RIS seit

17.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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