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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Frage der allfälligen Rechtmäßigkeit von baulichen Anlagen, die sich in einem anhängigen baupolizeilichen Verfahren stellt, kann auch im Falle eines bereits anhängigen Feststellungsverfahrens gemäß § 40 Abs. 2 Stmk. BauG, im baupolizeilichen Verfahren als Vorfrage entschieden werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Juni 2001, Zl. 99/06/0130). Es stellt auch keine Rechtswidrigkeit dar, wenn die bis dahin im Verfahren nicht beachtete Frage der Rechtmäßigkeit einer baulichen Anlage im Sinne des § 40 Stmk. BauG erst von der Berufungsinstanz geprüft wird.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060003.X01Im RIS seit
16.10.2008Zuletzt aktualisiert am
26.11.2008