RS Vwgh 2008/9/9 2007/06/0056

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Veröffentlicht am 09.09.2008
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Index

L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1;
AVG §17 Abs4;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Verweigerung der Akteneinsicht in den Baubewilligungsakt, auf den sich die Behörde bei der Abweisung eines Antrages auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages gestützt hat, ist nicht gerechtfertigt.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060056.X02

Im RIS seit

14.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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