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L82000 BauordnungNorm
AVG §17 Abs1;Rechtssatz
Die Verweigerung der Akteneinsicht in den Baubewilligungsakt, auf den sich die Behörde bei der Abweisung eines Antrages auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages gestützt hat, ist nicht gerechtfertigt.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060056.X02Im RIS seit
14.10.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013