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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
UVPG 2000 §3 Abs7;Rechtssatz
"Mitwirkende Behörde" im Sinne des § 3 Abs. 7 UVP-G ist auch die (auf Grund einer Berufung zuständig gewordene) Berufungsbehörde; sie kann daher auch einen Antrag nach § 3 Abs. 7 UVP-G stellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006050036.X02Im RIS seit
14.10.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013