RS Vwgh 2008/9/10 2006/05/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.2008
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §3 Abs7;

Rechtssatz

"Mitwirkende Behörde" im Sinne des § 3 Abs. 7 UVP-G ist auch die (auf Grund einer Berufung zuständig gewordene) Berufungsbehörde; sie kann daher auch einen Antrag nach § 3 Abs. 7 UVP-G stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006050036.X02

Im RIS seit

14.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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