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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Auf die Errichtung einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen wie auf die Vorschreibung einer bestimmten Anzahl von Behindertenparkplätzen kommt den Nachbarn ebenfalls kein subjektives Recht zu (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 30. Juli 2002, Zl. 2001/05/1168).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050302.X09Im RIS seit
14.10.2008Zuletzt aktualisiert am
29.11.2012