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E1ENorm
11997E249 EG Art249 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/04/0182 E 25. Juni 2008 RS 1Stammrechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof vermag die Auffassung, das Gemeinschaftsrecht verbiete einer Behörde die Genehmigung einer Luftschadstoffe emittierenden Betriebsanlage, wenn im betroffenen Gebiet die Immissionsgrenzwerte dieser Luftschadstoffe überschritten werden, nicht zu teilen (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008050009.X05Im RIS seit
26.09.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2015