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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/05/0006 E 27. Februar 2006 RS 6Stammrechtssatz
Die Annahme, dass im Hinblick auf die Zulässigkeit eines Betriebes im Bauland-Industriegebiet jedenfalls auch eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen ist, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr sind nämlich die spezifische Art und Dauer des Lärms in die Betrachtung einzubeziehen und in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke von einem medizinischen Sachverständigen nachvollziehbar zu beurteilen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3 Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Anforderung an ein Gutachten Baurecht Nachbar Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050181.X08Im RIS seit
08.10.2008Zuletzt aktualisiert am
23.10.2008