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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §60;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufenthaltsverbot - Der (zumindest damals) suchtgiftabhängige Beschwerdeführer wurde nach mehrfachen Vorverurteilungen zuletzt am 20. Juli 2001 wegen des Verbrechens der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Jahren verurteilt. Für den 3. Oktober 2008 ist seine bedingte Entlassung aus der Freiheitsstrafe vorgesehen. In Anbetracht des im angefochtenen Bescheid festgestellten gravierenden Fehlverhaltens und der sich daraus ergebenden Gefährlichkeit des Beschwerdeführers stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen (vgl. den hg. Beschluss vom 23. Jänner 2002, Zl. AW 2001/18/0198).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180426.A01Im RIS seit
04.02.2009Zuletzt aktualisiert am
05.02.2009