RS Vwgh 2008/9/12 AW 2008/18/0426

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Veröffentlicht am 12.09.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §60;
StGB §201;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aufenthaltsverbot - Der (zumindest damals) suchtgiftabhängige Beschwerdeführer wurde nach mehrfachen Vorverurteilungen zuletzt am 20. Juli 2001 wegen des Verbrechens der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Jahren verurteilt. Für den 3. Oktober 2008 ist seine bedingte Entlassung aus der Freiheitsstrafe vorgesehen. In Anbetracht des im angefochtenen Bescheid festgestellten gravierenden Fehlverhaltens und der sich daraus ergebenden Gefährlichkeit des Beschwerdeführers stehen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen (vgl. den hg. Beschluss vom 23. Jänner 2002, Zl. AW 2001/18/0198).

Schlagworte

Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180426.A01

Im RIS seit

04.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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