RS Vwgh 2008/9/18 2008/09/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2008
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, warum vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend "Table-Dance" (Hinweis z. B. auf die E vom 21. September 2005, Zl. 2004/09/0114, und vom 18. Oktober 2000, Zl. 99/09/0102) die betreffenden Ausländerinnen nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Tätigkeiten unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie Arbeitnehmer verwendet wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008090187.X02

Im RIS seit

28.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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