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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §60;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Der Beschwerdeführer wurde (u.a.) wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, weil er mit einer Mittäterin eine andere Person beraubt hatte, indem er das Opfer zu Boden geworfen und ihm Faustschläge ins Gesicht sowie Fußtritte versetzt hatte, wonach die Mittäterin dem Opfer die Geldbörse mit Euro 230,-- aus der Hosentasche genommen hatte. Ausführungen dazu, dass in Anbetracht des massiven Gesamtfehlverhaltens des Beschwerdeführers (Näheres im vorliegenden Beschluss) und der insbesondere auch aus der oben genannten Straftat hervorleuchtenden, von ihm ausgehenden beträchtlichen Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Vermögen anderer Personen der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen, insbesondere zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, entgegen stehen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180438.A01Im RIS seit
04.02.2009Zuletzt aktualisiert am
05.02.2009