RS Vwgh 2008/9/24 2006/15/0342

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Veröffentlicht am 24.09.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Einschränkung des Berufungsbegehrens hat zur Folge, dass sich die Beschwerdeführerin vor dem Verwaltungsgerichtshof nur mehr in jenen Punkten beschwert erachten kann, hinsichtlich derer sie ihr Berufungsbegehren nicht eingeschränkt hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. September 1990, 86/13/0014).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150342.X01

Im RIS seit

21.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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