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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Auch Schätzungen der Abgabenbemessungsgrundlagen können die Grundlage für die Feststellung einer Abgabenhinterziehung bilden. Doch kann eine Abgabenhinterziehung nur dann angenommen werden, wenn sich auf Grund entsprechender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschuldigten sagen lässt, dass seine Verantwortung nach menschlichem Ermessen nicht richtig sein kann (vgl. die Judikatur des VwGH und des OGH zusammenfassend Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, § 33, Tz. 24).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150359.X01Im RIS seit
21.10.2008Zuletzt aktualisiert am
05.02.2009