RS Vwgh 2008/9/24 2006/15/0359

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Veröffentlicht am 24.09.2008
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;
FinStrG §33;

Rechtssatz

Auch Schätzungen der Abgabenbemessungsgrundlagen können die Grundlage für die Feststellung einer Abgabenhinterziehung bilden. Doch kann eine Abgabenhinterziehung nur dann angenommen werden, wenn sich auf Grund entsprechender Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschuldigten sagen lässt, dass seine Verantwortung nach menschlichem Ermessen nicht richtig sein kann (vgl. die Judikatur des VwGH und des OGH zusammenfassend Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, § 33, Tz. 24).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150359.X01

Im RIS seit

21.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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