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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §10 Abs2 Z15;Rechtssatz
Wenngleich die krankenanstaltenrechtliche Bewilligung einer konkreten Anstalt ein (qualifiziertes) Indiz für das Vorliegen von Umsätzen im Sinne des § 10 Abs. 2 Z. 15 UStG 1994 darstellt, reicht die formale Anerkennung als Krankenanstalt dann nicht, wenn die tatsächlich erbrachten Leistungen nicht dem wirtschaftlichen Bild einer Krankenanstalt entsprechen (vgl. Huber/Leitner, Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Krankenanstalten, SWK 1994, A 515).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150283.X03Im RIS seit
21.10.2008Zuletzt aktualisiert am
05.02.2009