RS Vwgh 2008/9/24 2006/15/0376

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2008
beobachten
merken

Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

InvFG 1993 §1 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/13/0231 E 24. März 2009

Rechtssatz

Gemäß § 1 Abs 1 InvFG 1993 stellt ein Kapitalanlagefonds (Investmentfonds) ein Sondervermögen dar, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt und im Miteigentum der Anteilinhaber steht. Auf der Ebene des Investmentfonds werden die vorhandenen Wertpapiere laufend zu ihrem Kurswert bewertet und die Differenz zum Anschaffungswert als unrealisiertes Substanzergebnis dargestellt. Neben der Bewertung der im Fonds befindlichen Wertpapiere werden Zinsabgrenzungen aus Rentenpapieren vorgenommen und bereits vereinnahmte Zinsen und Dividenden sowie sonstige Erträge abzüglich der Aufwendungen erfasst (vgl Schima/Gruber, Steuerliche Erfassung von thesaurierenden Investmentfonds im Betriebsvermögen, ÖStZ 2007, 59, [61]).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150376.X01

Im RIS seit

21.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten