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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1165;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/08/0053 E 21. September 1999 VwSlg 15230 A/1999 RS 2Stammrechtssatz
Selbst für den Fall des Vorliegens eines gültigen Werkvertrages zwischen Entsender und Beschäftiger kann dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach Arbeitnehmerüberlassung vorliegen, wenn es den Vertragspartnern nach der typischen Gestaltung des Vertragsinhaltes erkennbar gerade auf die Zurverfügungstellung von diesen Arbeitskräften ankommt. Wann dies jedenfalls der Fall ist, legt § 4 Abs 2 AÜG typisierend nach der Art einer unwiderleglichen Vermutung fest (Hinweis E 22.10.1996, 94/08/0178 und E 10.3.1998, 95/08/0345).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008020039.X01Im RIS seit
23.10.2008Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009