Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbeitsmittelV 2000 §21 Abs1;Rechtssatz
Bei der Übertretung iSd § 21 Abs. 1 ArbeitsmittelV 2000 iVm § 130 Abs 1 Z 16 ASchG 1994 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, weil zum Tatbestand der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007020317.X01Im RIS seit
22.10.2008Zuletzt aktualisiert am
11.10.2011