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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 17. März 2006, Zl 2005/05/0372, ausgesprochen hat, stellt auch die "Replik" eines Amtssachverständigen auf ein Privatgutachten ein Gutachten des Amtssachverständigen und damit ein Beweismittel dar, wenn sich die Behörde in der Begründung des Bescheides auf dieses maßgeblich stützt. Auch eine solche Stellungnahme ist in diesem Fall, der Verpflichtung nach § 45 Abs 3 AVG folgend, dem Parteiengehör zu unterziehen.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche BeurteilungParteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelAbstandnahme vom ParteiengehörVorliegen eines GutachtensBeweismittel SachverständigengutachtenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisGutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenParteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006030078.X04Im RIS seit
20.10.2008Zuletzt aktualisiert am
20.01.2015