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16/02 RundfunkNorm
ORF-G 2001 §13 Abs8;Rechtssatz
Im Werbespot für eine näher bezeichnete Wochenzeitschrift wurde auf Interviews mit zwei Sportlern hingewiesen und wurden Seiten des geöffneten Magazins gezeigt. Schon die Abbildung des aktuellen Covers einer Wochenzeitschrift und der dort abgedruckten Bilder, selbst wenn dabei die Schlagzeilen der Zeitschrift nicht wiedergegeben werden, stellt einen unzulässigen Hinweis auf den konkreten Inhalt eines periodischen Druckwerkes im Sinne des § 13 Abs. 8 ORF-G dar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 2007, Zl. 2006/04/0204). Daher liegt in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Inhalt der Zeitschrift nicht nur verbal angekündigt, sondern durch aufgeschlagene Seiten sogar veranschaulicht wird, umso mehr ein Verstoß gegen die letztgenannte Bestimmung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005040053.X02Im RIS seit
04.11.2008Zuletzt aktualisiert am
19.02.2009