RS Vwgh 2008/10/2 2007/18/0519

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2008
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/18/0078 E 29. Jänner 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Das Eingehen einer Ehe zum ausschließlichen Zweck, fremdenrechtlich oder ausländerbeschäftigungsrechtlich bedeutsame Berechtigungen zu erlangen, stellt eine gravierende Beeinträchtigung des großen öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007180519.X01

Im RIS seit

31.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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