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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art14 Abs7;Rechtssatz
Die Annahme der Zulässigkeit der Erlassung eines Organisationsstatuts gegen den Willen des Schulerhalters scheidet -
insbesondere im Hinblick darauf, dass eine solche Maßnahme in vielen Fällen einen Grundrechtseingriff darstellen würde (vgl. Art. 17 StGG, Art. 2 1. ZPMRK und Art. 14 Abs. 7 B-VG) - aus. § 14 Abs. 2 lit. b PrivSchG kann insofern nicht als eine generelle Ermächtigung zur Erlassung eines Statuts von Amts wegen verstanden werden. Insbesondere scheidet eine Erlassung eines Organisationsstatuts für eine Privatschule gegen den Willen des Rechtsträgers der Schule in dem Fall, in dem für die betreffende Schule ein früher genehmigtes Statut besteht und der Rechtsträger der Schule für den Fall der Ablehnung der Genehmigung des neu beantragten Statuts eine Modifikation des bestehenden Statuts beantragt hat, aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004100233.X05Im RIS seit
10.11.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013