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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
PrivSchG 1962 §13 Abs1;Rechtssatz
Als Determinante für die Genehmigungsfähigkeit eines Statuts ist auch der systematische Zusammenhang mit der bei Einhaltung eines genehmigten oder erlassenen Statuts möglichen Verleihung des Öffentlichkeitsrechts zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004100233.X02Im RIS seit
10.11.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013