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19/05 MenschenrechteNorm
ForstG 1975 §174 Abs1 idF 2005/I/087;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/10/0033 E 14. Dezember 1998 RS 2Stammrechtssatz
Art 4 Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatzeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007100147.X01Im RIS seit
10.11.2008Zuletzt aktualisiert am
01.01.2009