Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Soweit sich die BF gegen die Annahmen der belangten Behörde betreffend das öffentliche Interesse an der beantragten Rodung wenden, gehen sie über jenen Bereich hinaus, in welchem ihnen gemäß § 19 Abs. 4 Z. 4 iVm § 14 Abs. 3 ForstG ein Mitspracherecht im Rodungsverfahren eingeräumt ist.
Schlagworte
Fischerei ForstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008100196.X02Im RIS seit
13.11.2008Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011