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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, der Bf, der wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 SMG 1997 zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Monaten verurteilt wurde, werde seine Verkehrszuverlässigkeit erst ca. 29 Monate nach Begehung der strafbaren Handlung wiedererlangen, sich als verfehlt erweist. Das strafbare Verhalten des Bf hat sich auf Marihuana bezogen und ist nicht in einer derart gravierenden Weise als verwerflich anzusehen, wie wenn es sich um so genannte harte Drogen gehandelt hätte.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008110116.X01Im RIS seit
04.11.2008Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009