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L85005 Straßen SalzburgNorm
ABGB §354;Rechtssatz
Ausführungen zur Antragslegitimation gemäß § 40 Abs. 2 Z. 1 Slbg. LStG [Hier: für den Fall, dass die Straße im Miteigentum mehrerer Personen steht. Die Antragslegitimation einzelner Miteigentümer ist analog den Regeln für die Geltendmachung von Eigentumsfreiheitsansprüchen zu sehen, d.h., es ist auch ein einzelner Miteigentümer antragslegitimiert.]
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008060071.X02Im RIS seit
26.11.2008Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011