RS Vwgh 2008/10/22 2007/06/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z5;
AVG §7 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/05/0226 E 31. Jänner 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Die Mitwirkung eines befangenen Gemeindeorganes bildet dann einen wesentlichen Verfahrensmangel, wenn der Gemeinderat bei Abwesenheit des befangenen Organs nicht beschlußfähig wäre und wenn ohne dessen Stimme die für die Beschlußfassung nach der Gemeindeordnung erforderliche Stimmenmehrheit nicht zustandegekommen wäre (Hinweis E 17.2.1972, 256/71, VwSlg 8171 A/1972).

Schlagworte

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung eigener Wirkungsbereich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007060008.X02

Im RIS seit

28.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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