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L80201 Flächenwidmung Bebauungsplan einzelner Gemeinden BurgenlandNorm
BauV Bgld 1998 §17;Rechtssatz
Die in § 2 lit. d Teilbebauungsplan Klingenbach 2003 festgesetzte Baulinie gilt nicht nur bei der Errichtung von Gebäuden, weil eine diesbezügliche Einschränkung fehlt. Vielmehr wird damit der Vorgarten in einer Tiefe von 1,5 m festgelegt, sodass die Bestimmung des § 17 BauVO anzuwenden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006050228.X02Im RIS seit
28.11.2008Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008