RS Vwgh 2008/11/3 2007/10/0088

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2008
beobachten
merken

Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
KulturflächenschutzG NÖ 2007;
NatSchG NÖ 2000 §23 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die unter Auflagen erteilte naturschutzbehördliche Bewilligung bedeutet, dass für den Fall der Gebrauchnahme von dieser Bewilligung die Verpflichtung besteht, die vorgeschriebenen Auflagen zu erfüllen. Diese Verpflichtung ist untrennbar mit der erteilten Bewilligung verbunden; sie ist ein unselbständiger Bestandteil der Bewilligung.

Schlagworte

Bescheidbegriff Bescheidcharakter DiversesRechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007100088.X02

Im RIS seit

26.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten