RS Vwgh 2008/11/27 2006/03/0144

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Veröffentlicht am 27.11.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
92 Luftverkehr

Norm

LuftfahrtG 1958 §30 Abs1 litb;
LuftfahrtG 1958 §32;
StGB §198;
VwRallg;
ZLPV 2006 §4;

Rechtssatz

Dem Wortlaut des § 4 ZLPV 2006, wonach Unzuverlässigkeit "insbesondere" aus Verstößen gegen die Zoll-, Verkehrsvorschriften oder Vorschriften zum Schutz der körperlichen Sicherheit abzuleiten ist, kann nicht entnommen werden, dass andere Verstöße bei der Beurteilung der Verlässlichkeit außer Betracht zu bleiben haben; vielmehr ist bei dieser Beurteilung vom Gesamtverhalten des Betreffenden auszugehen (vgl das Erkenntnis vom 25. Juni 2003, 2002/03/0069). Mit Rücksicht darauf, dass Verurteilungen nach § 198 StGB jedenfalls eine nachlässige Einstellung Personen gegenüber, hinsichtlich derer eine besondere Verantwortlichkeit besteht, belegen, kann eine solche Verurteilung bei der notwendigen Beurteilung des Gesamtverhaltens keinesfalls unbeachtlich bleiben.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006030144.X02

Im RIS seit

21.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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