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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LuftfahrtG 1958 §30 Abs1 litb;Rechtssatz
Dem Wortlaut des § 4 ZLPV 2006, wonach Unzuverlässigkeit "insbesondere" aus Verstößen gegen die Zoll-, Verkehrsvorschriften oder Vorschriften zum Schutz der körperlichen Sicherheit abzuleiten ist, kann nicht entnommen werden, dass andere Verstöße bei der Beurteilung der Verlässlichkeit außer Betracht zu bleiben haben; vielmehr ist bei dieser Beurteilung vom Gesamtverhalten des Betreffenden auszugehen (vgl das Erkenntnis vom 25. Juni 2003, 2002/03/0069). Mit Rücksicht darauf, dass Verurteilungen nach § 198 StGB jedenfalls eine nachlässige Einstellung Personen gegenüber, hinsichtlich derer eine besondere Verantwortlichkeit besteht, belegen, kann eine solche Verurteilung bei der notwendigen Beurteilung des Gesamtverhaltens keinesfalls unbeachtlich bleiben.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006030144.X02Im RIS seit
21.01.2009Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015