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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/03/0092Rechtssatz
In einem Verfahren nach § 49 Abs 2 EisenbahnG 1957, in dem über die Sicherung von Eisenbahnübergängen bzw Eisenbahnkreuzungen im Einzelfall abgesprochen wird, kommt Eigentümern von benachbarten Grundstücken keine Parteistellung zu. Vielmehr hat die Behörde von Amts wegen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Verkehrserfordernisse im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Wahrung der Sicherheit, tätig zu werden (vgl die hg Erkenntnisse vom 3. September 2008, Zl 2005/03/0219, und vom 10. Oktober 2006, Zl 2006/03/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008030091.X01Im RIS seit
25.12.2008Zuletzt aktualisiert am
24.02.2017