RS Vwgh 2008/12/16 2008/05/0181

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Veröffentlicht am 16.12.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §7 Abs1 Z5;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002 §10 Abs1 Z1;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002 §16 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/05/0197 E 12. November 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass der Sachbearbeiter, der in erster Instanz tätig wurde, auch in zweiter Instanz eine vorbereitende Tätigkeit für die Entscheidung der Behörde zweiter Instanz entfaltet hat (welcher er nicht angehört), bedeutet noch keinen wesentlichen Verfahrensmangel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008050181.X06

Im RIS seit

07.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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