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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Rechtssatz
Die Energie-Control GmbH hat im Rahmen der Elektrizitäts- bzw. Erdgasaufsicht insbesondere darauf zu achten, dass die Marktregeln (vgl. § 7 Z. 24 ElWOG: Marktregeln sind die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer am Elektrizitätsmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten) eingehalten werden. Die in § 10 Abs. 1 Z. 1 Energie-RegulierungsbehördenG 2002 als lex specialis für den Elektrizitäts- und Erdgasbereich normierte Zuständigkeit der Energie-Control GmbH für die Wettbewerbsaufsicht, insbesondere die Aufsicht über die Marktteilnehmer, beinhaltet auch eine Präventivfunktion im Hinblick auf potentiell missbräuchliche Verhaltensweisen (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 31. Juli 2006, Zl. 2006/05/0057).
Schlagworte
sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008050181.X01Im RIS seit
07.01.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013