RS Vwgh 2008/12/16 2008/05/0181

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Veröffentlicht am 16.12.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §1;
ElWOG 1998 §7 Z24 idF 2006/I/106;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002 §10 Abs1 Z1;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002 §10 Abs2;

Rechtssatz

Die Energie-Control GmbH hat im Rahmen der Elektrizitäts- bzw. Erdgasaufsicht insbesondere darauf zu achten, dass die Marktregeln (vgl. § 7 Z. 24 ElWOG: Marktregeln sind die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer am Elektrizitätsmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten) eingehalten werden. Die in § 10 Abs. 1 Z. 1 Energie-RegulierungsbehördenG 2002 als lex specialis für den Elektrizitäts- und Erdgasbereich normierte Zuständigkeit der Energie-Control GmbH für die Wettbewerbsaufsicht, insbesondere die Aufsicht über die Marktteilnehmer, beinhaltet auch eine Präventivfunktion im Hinblick auf potentiell missbräuchliche Verhaltensweisen (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 31. Juli 2006, Zl. 2006/05/0057).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008050181.X01

Im RIS seit

07.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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