TE Vfgh Beschluss 1990/11/27 B826/90

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 27.11.1990
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen die Abweisung eines Ansuchens auf Teilzahlung gemäß §54b VStG wegen Aussichtslosigkeit

Spruch

Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

Begründung

Begründung:

Der Einschreiter beantragt mit seiner von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterschriebenen Eingabe vom 9. Juli 1990 die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Währing, vom 22. Mai 1990, Z Pst 5592/86, 30/87, mit welchem sein Ansuchen auf Teilzahlung gemäß §54 b VStG abgewiesen wurde.

Unter Bedachtnahme auf den Inhalt der vom Verfassungsgerichtshof beigeschafften Akten besteht kein Anhaltspunkt für die Annahme, daß der Bescheid auf einer rechtswidrigen generellen Norm beruht oder daß bei der Gesetzeshandhabung ein in die Verfassungssphäre reichender Fehler unterlaufen wäre; es ergeben sich vielmehr ausschließlich Fragen der richtigen Rechtsanwendung, die jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verfassungsgerichtshofes fallen. Eine Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erscheint somit als offenbar aussichtslos, zumal bei der gegebenen Lage sogar die Ablehnung der Beschwerdebehandlung zu gewärtigen wäre.

Der Antrag war sohin mangels der Voraussetzungen des §63 Abs1 ZPO (§35 Abs1 VerfGG) abzuweisen.

Dieser Beschluß wurde gemäß §72 Abs1 ZPO (§35 Abs1 VerfGG) in nichtöffentlicher Sitzung gefaßt.

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B826.1990

Dokumentnummer

JFT_10098873_90B00826_00
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten