TE Bvwg Erkenntnis 2025/4/1 G314 2309838-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 01.04.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten