TE Lvwg Erkenntnis 2025/3/13 E G05/12/2021.001/044

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.03.2025
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten