TE Lvwg Beschluss 2023/9/27 VGW-109/007/10214/2023-7

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 27.09.2023
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten