TE Lvwg Beschluss 2023/12/11 VGW-109/007/12654/2023-7

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 11.12.2023
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten