TE Bvwg Erkenntnis 2025/2/18 L518 2305317-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 18.02.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten