TE Lvwg Beschluss 2025/2/10 VGW-031/063/11375/2024-7, VGW-031/063/11377/2024

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Veröffentlicht am 10.02.2025
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Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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