TE Bvwg Erkenntnis 2023/12/12 L518 1304933-7

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.12.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten