RS Vfgh 2024/11/28 G72/2024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2024
beobachten
merken
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten