TE Lvwg Beschluss 2024/11/4 LVwG-M-52/001-2024

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.11.2024
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten